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turmschuetzen logoPlatz- und Parcoursregeln

Schießplatzordnung des Fachbereichs
Bogensport im TSV-Spandau 1860 e.V.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.                                                                                        
Es wird die männliche Form genutzt, die aber gleichermaßen für alle Geschlechter gilt.

Diese Ordnung gilt für alle berechtigten Nutzer des Bogensportgeländes „Wiese“ des TSV-Spandau 1860 e.V. und deren Gäste. Nur diesen Personengruppen ist der Zutritt zu diesem Gelände gestattet. Das Betreten und die Nutzung des Geländes, für das der TSV-Spandau 1860 keinerlei Haftung übernimmt, erfolgt auf eigenes Risiko und ist ausschließlich zur Ausübung des Bogensportes zulässig. Für ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen.

Sie ist der Hausordnung des Sportamts des Bezirksamts Spandau untergeordnet.

  1. Minderjährige Schützen dürfen die Wiese zur Ausübung des Schießsports nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson (z.B. Erziehungsberechtigten) sowie Schützen mit Platzreife und oder befähigten Personen (z.B. Trainer, Schießsportleiter etc.) betreten, die hier für ihn die Verantwortung übernehmen. Der TSV-Spandau übernimmt für die Nutzung der Wiese keine Haftung. Für ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen.
  1. Das Beschießen von entsprechend gekennzeichneten Blasrohrzielen mit Pfeil und Bogen ist verboten.
  1. Schützen und Gäste, die das Gelände betreten, haben sich im Wiesenbuch mit Namen, Datum und Uhrzeit ein- und auszutragen.
  1. Da das Gelände ein Wasserschutzgebiet darstellt, ist darauf zu achten, dass alles was auf das Gelände mitgebracht, auch wieder mit hinausgenommen wird (Verpackungsmüll, Pfeilschrott etc.).
  1. Auf der gesamten Wiese herrscht Rauchverbot. Dieses Verbot gilt ebenfalls für E-Zigaretten und „Dampfer“.
  1. Passiert ein S-Bahnzug den Bahndamm, ist der Schießbetrieb sofort einzustellen.
    Der Bogen ist sichtbar absetzen.
  1. Auf dem Gelände sind drei verschiedene Vereine beheimatet, deren Schusslinien und Ziele beachtet werden müssen. Deren Benutzung ist für uns nicht gestattet. Gegenseitige Rücksichtnahme und ein respektvoller Umgang miteinander, ist der Grundstein einer gesunden Zweckgemeinschaft.
  1. Geschossen wird prinzipiell von der Schießlinie. Welche Schießlinie benutzt werden kann, muss situationsbedingt mit den anderen Vereinen abgestimmt werden, damit keine Schützen gefährdet werden. Eine gegenseitige Rücksichtnahme bei eventuellen Trainingstagen ist wünschenswert.
  1. Das Suchen der Pfeile auf der Wiese, findet in jedem Fall im Einklang mit den anderen Vereinen statt. Es wird gemeinsam zum Pfeile holen auf die Wiese gegangen. Beim alleinigen Suchen der Pfeile auf der Wiese, ist für andere Schützen die Situation durch sichtbares Abstellen des eigenen Bogens am "Hinweispfosten" klar darzustellen. In dieser Situation darf der Schießbetrieb nicht aufgenommen werden.

  2. Befinden sich auf der gemeinsamen Wiese aus mindestens 2 Vereinen trainierende Schützen, so gilt:

    • ein zeitgleiches Herantreten an die Schießlinie unter Abstimmung der Anwesenden
    • eine Passe beinhaltet maximal 6 Pfeile, der Bogen wird danach sichtbar abgesenkt oder abgelegt
    • nach Sichtabstimmung untereinander und Ruf „Pfeile holen“ werden zügig die Pfeile gezogen. Die Suche von Pfeilen soll nicht den Ablauf der Trainingseinheit behindern, notfalls muss der Pfeil nach dem Training gesucht werden
    • die nächste Passe kann erst beginnen, wenn alle Schützen vereinsunabhängig hinter der Schießlinie sind
    • diese Regel gilt sowohl für Bogen- als auch Blasrohrschützen

               Blasrohrschützen übernehmen diesen Ablauf.

  1. Die Verwendung von jeglicher Art „mittelalterlicher Pfeilspitzen“ und Jagdspitzen ist verboten. Gestattet sind lediglich Kugel-, Feld- und 3D-Spitzen. Defekte oder „platte“ Spitzen dürfen nicht verwendet werden, da sie die Gefahr des Abrutschens am Rand von Tieren erhöhen.
  1. Scheiben und Dämpfer werden nur vom Platzwart, den Sportwarten, dem Fachwart oder im Zuge der Turnierausrichtung oder des Schnupperschießens in Absprache mit eben diesen verändert.
  1. Aufgelegt Scheibenauflagen sind nach dem Training wieder zu entfernen.
  1. Die Verwendung von Armbrüsten jeglicher Art ist verboten.
  1. Am Bahndamm eingerichtete Bergabschüsse sind nur dann zu beschießen, wenn die gesamte Schießlinie des TSV deutlich sichtbar gesperrt ist. Bei Anwesenheit von Mitgliedern der anderen Vereine ist dieses Training nicht möglich, oder es wird den anderen Vereinen für diese Zeit (kostenfrei) angeboten, sich zu beteiligen. Neu hinzukommende Schützen aller Vereine sind in diesem Moment zu unterrichten und das Schießen ist einzustellen, bis Einigung erzielt ist.
  1. Gefundene Fremdpfeile sind bitte im Zelt zu deponieren. => Pfeilständer
  1. Im Sommer ist auf dem Gelände der Tennisabteilung auf das Tragen von Oberkörper bedeckender Kleidung (Schultern bedeckt) zu achten. Die Tennisplätze des Fachbereich Tennis dürfen nicht betreten werden. Die dortige Gastronomie kann gerne besucht werden.
  1. Insbesondere bei nächtlichem Schießtraining ist immer mit der Anwesenheit von und Begegnung mit Wildtieren (Fuchs, Reh, Sau) und dem Stadtjäger zu rechnen. Für derartige Begegnungen und ihre möglichen Folgen übernimmt der TSV keine Haftung.
  1. Das Parken auf oder vor der Wiese ist untersagt (Wasserschutzgebiet siehe Punkt 4, bzw. absolutes Halteverbot). Lediglich kurzzeitiges „Halten“ zum Zwecke des Be- und Entladens kann geduldet werden, gestatten kann die Fachwartschaft hier nichts.                                   
    Das Parken auf der Havelchaussee ist geregelt durch die StVO. Jedes TSV-Mitglied und seine Gäste sind jedoch angehalten, Haltezeiten hier auf das notwendige Minimum zu begrenzen, um falsche Eindrücke hinsichtlich des Gebarens der Vereinsmitglieder zu vermeiden.
  1. Für Gastschützen und den aktuellen Gastschützenbeitrag von 7 € gibt es auf unserer Homepage ein Buchungssystem . Der Betrag wird von dem im Buchungssystem genannten Konto des Gastschützens abgebucht.
  1. Den Anweisungen der befähigten Personen (u.a. der Platz-, Sport- und Fachwarte, Trainer, Schießsportleiter bzw. verantwortlicher Schütze) ist in allen bogensportlichen und sicherheitsbezogenen Belangen Folge zu leisten.

 

Mit dem Eintrag in das Wiesenbuch (siehe Punkt 3.), erkennt jeder Nutzer diese Regeln sowie die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für den Bogensport an und verpflichtet sich der Einhaltung dieser Parcoursordnung.

Bei Nichteinhaltung dieser Ordnung (unabhängig der Zugehörigkeit zum TSV 1860) werden SchützInnen abgemahnt und bei wiederholtem Fehlverhalten des Parcours verwiesen.

Bei Nichteinhaltung dieser Ordnung wird der Schütze (Mitglied) abgemahnt, bei wiederholtem Verstoß kann der Parcoursschlüssel (temporär oder dauerhaft) eingezogen und / oder ein Parcoursverbot ausgesprochen werden.

Gäste sind durch die TSV-Mitglieder auf die Gültigkeit dieser Ordnung hinzuweisen und werden bei Nichteinhaltung ggf. sofort des Parcours verwiesen.

Für den Fall eines Notfalles, ist bei der Berliner Feuerwehr unserer Gelände wie folgt eingepflegt:

„Bogensportgelände des TSV Spandau 1860“

Diese Schießplatzordnung gilt, bis sie von einer nachfolgenden abgelöst wird.

Berlin-Spandau, den 12.10.2021

Carsten Weber

(Fachwart Bogensport im TSV-Spandau 1860)

Erstellt von Marc Respondek Berlin, den 12.10.2021

Schießplatzordnung als PDF zum Download


Parcoursordnung des Fachbereichs
Bogensport im TSV-Spandau 1860 e.V.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.                                                                                          

Es wird die männliche Form genutzt, die aber gleichermaßen für alle Geschlechter gilt.

Diese Ordnung gilt für alle berechtigten Nutzer des Parcours des TSV-Spandau 1860 e.V. und deren Gäste. Nur diesen Personengruppen ist der Zutritt zu diesem Gelände gestattet. Das Betreten der Hochstände und die Nutzung des Geländes, für die der TSV-Spandau 1860 keinerlei Haftung übernimmt, erfolgt auf eigenes Risiko und ist ausschließlich zur Ausübung des Bogensportes zulässig. Für ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen.

  1. Schützen ohne Parcoursreife und minderjährige Schützen dürfen den Parcours nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson (z.B. Erziehungsberechtigten), sowie Schützen mit Platzreife und oder befähigten Personen (z.B. Trainer, Schießsportleiter etc.) betreten.
  2. Es ist jederzeit mit der Anwesenheit von anderen Schützen im Parcours zu rechnen.
  3. Schützen und Gäste, die das Gelände betreten, haben sich im Parcoursbuch mit Namen, Datum und Uhrzeit ein- und auszutragen.
  4. Da das Gelände ein Wasserschutzgebiet darstellt, ist darauf zu achten, dass alles was in den Parcours hineingebracht, auch wieder mit hinausgenommen wird (Verpackungsmüll, Pfeilschrott etc.).
  5. Der Parcours ist ausschließlich in der vorgesehenen, markierten und beschilderten Richtung (vornehmlich von Nord nach Süd) => Einbahnstraßenprinzip zu begehen.                                
  6. Der Eintritt und Ausgang am Mitteltor ist nach Ein- bzw. Austragung im Parcoursbuch zulässig.                                                                                                                                                   
    In äußersten Notfällen kann der Parcours in verkehrter Richtung bis zum nächstmöglichen Ausgang (Mitteltor bzw. Eingang) am Zaun begangen werden

Für den Fall eines Notfalles, ist bei der Berliner Feuerwehr unserer Gelände wie folgt eingepflegt:

„Bogensportgelände des TSV Spandau 1860“

  1. Im gesamten Parcours herrscht Rauchverbot. Von diesem Verbot ebenfalls betroffen, sind E-Zigaretten und „Dampfer“
  2. Die Nutzung der ausgeschilderten Wege sind im Zuge der Parcoursnutzung, hinsichtlich eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Natur, einzuhalten. Das Suchen der Pfeile (siehe Punkt 11) sollte darauf ausgerichtet sein.
  3. Passiert ein S-Bahnzug den Bahndamm, ist der Schießbetrieb sofort einzustellen.               
    Der Bogen ist sichtbar absetzen.
  4. Jedes Ziel darf nur von den vorgesehenen Pflöcken in die, durch die Anordnung der Pflöcke, vorgegebene Richtung beschossen werden. Schüsse außerhalb der gepflockten Schussbahnen und entgegen der allgemeinen Schussrichtung (von der Straße zum Bahndamm) sind verboten.
  1. Die Verwendung von jeglicher Art „mittelalterlicher Pfeilspitzen“ oder Jagdspitzen ist verboten. Gestattet sind lediglich Kugel-, Feld- und 3D-Spitzen.                                              
  2. Defekte oder „platte“ Spitzen dürfen nicht verwendet werden, da sie die Gefahr des Abrutschens am Rand von Tieren erhöhen.
  3. Das Beschießen von entsprechend gekennzeichneten Blasrohrzielen mit Pfeil und Bogen verboten.
  1. Beim Suchen der Pfeile, vor allem hinter Pfeilfangnetzen oder nicht klar einsehbaren Bereichen des Parcours, ist das betreffende Ziel für nachfolgende Schützen deutlich zu sperren, z.B. durch Abstellen des Bogens / Blasrohrs vor dem Ziel.                            
  2. Entsprechend sollen Schützen, die beim Suchen o.ä. überholt werden, darüber informiert werden. Gefundene Fremdpfeile sind bitte im Zelt => Pfeilständer zu deponieren.
  1. Ziele und Abschusspflöcke werden nur von den Sportwarten oder im Zuge der Turnierausrichtung in Absprache mit eben diesen verändert.
  1. Die Verwendung von Armbrüsten jeglicher Art ist verboten.
  1. Insbesondere bei nächtlichem Schießtraining ist immer mit der Anwesenheit von und Begegnung mit Wildtieren (Fuchs, Reh, Sau) und dem Stadtjäger zu rechnen. Für derartige Begegnungen und ihre möglichen Folgen übernimmt der TSV keine Haftung.
  1. Für Gastschützen und den aktuellen Gastschützenbeitrag von 7 €, gibt es auf unserer Homepage ein Buchungssystem . Der Betrag wird von dem im Buchungssystem genannten Konto des Gastschützens abgebucht.
  1. Den Anweisungen der befähigten Personen (u.a. der Platz-, Sport- und Fachwarte, Trainer, Schießsportleiter bzw. verantwortlicher Schütze) ist in allen bogensportlichen und sicherheitsbezogenen Belangen Folge zu leisten

 

  1. Bei Sturmwarnungen des Deutschen Wettererdienstes (ab Windstärke 8) ist der Parcours
    gesperrt und sich darin befindliche Schützen verlassen diesen unverzüglich. Wenn es möglich
    ist, wird von der Fachwartin per Mail bzw. Telegram-Chat darauf hingewiesen.

Mit dem Eintrag in das Parcoursbuch (siehe Punkt 3.), erkennt jeder Nutzer diese Regeln sowie die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für den Bogensport an und verpflichtet sich der Einhaltung dieser Parcoursordnung.

Bei Nichteinhaltung dieser Ordnung wird der Schütze (Mitglied) abgemahnt, bei wiederholtem Verstoß kann der Parcoursschlüssel (temporär oder dauerhaft) eingezogen und / oder ein Parcoursverbot ausgesprochen werden.

Gäste sind durch die TSV-Mitglieder auf die Gültigkeit dieser Ordnung hinzuweisen und werden bei Nichteinhaltung ggf. sofort des Parcours verwiesen.

Diese Parcoursordnung gilt, bis sie von einer nachfolgenden abgelöst wird.

Berlin-Spandau, den 12.10.2021

Carsten Weber

(Fachwart Bogensport im TSV-Spandau 1860)

Erstellt von Marc Respondek 12.10.2021

Geändert von Corinna Stoer (Fachwartin ab Oktober 23), Berlin-Spandau, 29.11.23

Parcoursordnung als PDF zum Download

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